Gegenüber dem Gericht muss der potenzielle Betreuer eine Einverständniserklärung ({{Zitat de §|1898|bgb}} BGB) abgeben, sonst darf er nicht bestellt werden.
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Gegenüber dem Gericht muss der potenzielle Betreuer eine Einverständniserklärung ({{Zitat de §|1819|bgb}} BGB) abgeben, sonst darf er nicht bestellt werden.
'''BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19'''
'''BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19'''