Um einen [[Sozialhilfe]]antrag auszufüllen, ist grundsätzlich die Bestellung einer rechtlichen Betreuung nicht erforderlich, auch wenn der Hilfeempfänger von einer schweren geistigen Behinderung betroffen ist und somit die erforderlichen Angaben zu seiner Person nicht machen kann. | Um einen [[Sozialhilfe]]antrag auszufüllen, ist grundsätzlich die Bestellung einer rechtlichen Betreuung nicht erforderlich, auch wenn der Hilfeempfänger von einer schweren geistigen Behinderung betroffen ist und somit die erforderlichen Angaben zu seiner Person nicht machen kann. |