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Ein Arbeitsunfall liegt dann nicht vor, wenn der (ehrenamtliche) Betreuer einen Unfalls während einer Tätigkeit erleidet, deren Grund in der privaten Motivation des Betreuers liegt und die nicht von den betrieblichen Erfordernissen eines Betreuers bestimmt ist.
 
Ein Arbeitsunfall liegt dann nicht vor, wenn der (ehrenamtliche) Betreuer einen Unfalls während einer Tätigkeit erleidet, deren Grund in der privaten Motivation des Betreuers liegt und die nicht von den betrieblichen Erfordernissen eines Betreuers bestimmt ist.
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'''LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.06.2024, L 6 U 19/23'''
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Ein Unfallversicherungsschutz als Betreuer/in erfordert kein Handeln im unmittelbar rechtsgeschäftlichen Bereich.
    
==Literatur==
 
==Literatur==