Unter anderem wird das bisherige [[Vormundschaftsgericht]] aufgelöst. Seine Zuständigkeiten werden auf das Familiengericht und das neu geschaffene [[Betreuungsgericht]] verteilt. Letzteres ist für [[Betreuungsverfahren]], [[Unterbringungsverfahren]] und sonstige Freiheitsentziehungsmaßnahmen sowie für Pflegschaften für Volljährige zuständig. | Unter anderem wird das bisherige [[Vormundschaftsgericht]] aufgelöst. Seine Zuständigkeiten werden auf das Familiengericht und das neu geschaffene [[Betreuungsgericht]] verteilt. Letzteres ist für [[Betreuungsverfahren]], [[Unterbringungsverfahren]] und sonstige Freiheitsentziehungsmaßnahmen sowie für Pflegschaften für Volljährige zuständig. |