Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in [[wikipedia:de:Familiensache|Familiensache]]n und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält eine vollständige Neukodifizierung und hat als neues Stammgesetz das bisherige [[wikipedia:de:FGG|FGG]] und das Buch 6 der [[wikipedia:de:ZPO|ZPO]] zum 01.09.2009 abgelöst. Hierin enthalten ist auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger sind nun beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] konzentriert, die Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten verbleiben beim Vormundschaftsgericht, das dann aber [[Betreuungsgericht]] genannt wird. Die Vormundschaftsrichter heißen jetzt folgerichtig '''Betreuungsrichter'''. | Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in [[wikipedia:de:Familiensache|Familiensache]]n und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthält eine vollständige Neukodifizierung und hat als neues Stammgesetz das bisherige [[wikipedia:de:FGG|FGG]] und das Buch 6 der [[wikipedia:de:ZPO|ZPO]] zum 01.09.2009 abgelöst. Hierin enthalten ist auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger sind nun beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] konzentriert, die Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten verbleiben beim Vormundschaftsgericht, das dann aber [[Betreuungsgericht]] genannt wird. Die Vormundschaftsrichter heißen jetzt folgerichtig '''Betreuungsrichter'''. |