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Zunächst müssten vom Staatsanwalt objektive und subjektive Tatbestandsmäßigkeit und das Nichtvorliegen von Rechtfertigungsgründen beim betreuten Haupttäter oder bei der betreuten Haupttäterin festgestellt sein. Anschließend könnte erst die mögliche Strafbarkeit einer Teilnahme des Betreuers durch Unterlassen geprüft werden. Gemäß § 29 StGB können alle Beteiligte ohne Rücksicht auf die Schuld des jeweils anderen nach der eigenen Schuld bestraft werden. Teilnahme ist unrechtsakzessorisch, nicht schuldakzessorisch!
 
Zunächst müssten vom Staatsanwalt objektive und subjektive Tatbestandsmäßigkeit und das Nichtvorliegen von Rechtfertigungsgründen beim betreuten Haupttäter oder bei der betreuten Haupttäterin festgestellt sein. Anschließend könnte erst die mögliche Strafbarkeit einer Teilnahme des Betreuers durch Unterlassen geprüft werden. Gemäß § 29 StGB können alle Beteiligte ohne Rücksicht auf die Schuld des jeweils anderen nach der eigenen Schuld bestraft werden. Teilnahme ist unrechtsakzessorisch, nicht schuldakzessorisch!
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===Mittelbare Täterschaft?===
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Der mittelbare Täter oder die mittelbare Täterin verübt in Deutschland vorsätzlich eine Straftat als Hintermann oder Hinterfrau gemäß § 25 Abs. 1 2. Variante StGB durch einen anderen. Als Mittäter gemäß § 25 Abs. 2 StGB oder Anstifter gemäß § 26 StGB wird er oder sie genau gleich bestraft wie der unmittelbare und unentschuldigte Täter. Bei der objektiv mittelbaren Täterschaft gibt es aber zahlreiche Fallkonstellationen, die die Strafbarkeit problematisch machen:
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*Haupttäter als objektiv tatbestandslos handelndes Werkzeug des mittelbaren Täters /
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Beispiel: Selbsttötung des getäuschten Opfers wegen religiöser Heilsversprechen
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*Haupttäter als unvorsätzlich handelndes Werkzeug des mittelbaren Täters /
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Beispiel: Krankentötung durch eine Pflegekraft, die unwissend gemäß ärztlicher Weisung eine aktive [[Sterbehilfe]] ausführt
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*Haupttäter als qualifikationslos doloses Werkzeug des mittelbaren Täters /
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Beispiel: Eine einfache Schreibkraft nimmt auf Anweisung des örtlich zuständigen Notars eine falsche Grundbucheintragung vor.
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*Haupttäter als rechtmäßig handelndes Werkzeug des mittelbaren Täters /
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Beispiel: Eine vorsätzliche Falschanzeige bei der Polizei führt zum Justizirrtum und damit zur freiheitsentziehenden [[Unterbringung]] des Opfers. Polizei und Justiz werden zu Werkzeugen des mittelbaren Täters oder der mittelbaren Täterin.
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*Haupttäter als schuldlos oder entschuldigt handelndes Werkzeug des mittelbaren Täters /
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Beispiel: betreute [[Geschäftsunfähigkeit|Geschäftsunfähige]] werden von Erwachsenen zu Straftaten angestiftet.
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*Täter hinter dem Täter /
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Beispiel: Sozialbetrug durch Pflegedienste als organisierte Kriminalität
    
===Zustellung an den Betreuten?===
 
===Zustellung an den Betreuten?===
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