Die in § 22 [[BtOG]] gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Rechtsbetreuern]] und ihren [[Betreuungsverein]]en soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre Ehrenamtlichen enthalten: | Die in § 22 [[BtOG]] gesetzlich angeregte Kooperationsvereinbarung zwischen [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Rechtsbetreuern]] und ihren [[Betreuungsverein]]en soll folgende Angebote und Forderungen der Hauptamtlichen an ihre Ehrenamtlichen enthalten: |