Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
8 Bytes hinzugefügt ,  10:21, 15. Jun. 2024
K
Zeile 3: Zeile 3:  
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist (Stichwort „Bundesteilhabegesetz“. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 90 SGB IX). Viele berechtigte Personen haben zugleich einen Betreuer nach dem Betreuungsrecht. Daher ist die Abgrenzung nicht immer einfach.  
 
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist (Stichwort „Bundesteilhabegesetz“. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 90 SGB IX). Viele berechtigte Personen haben zugleich einen Betreuer nach dem Betreuungsrecht. Daher ist die Abgrenzung nicht immer einfach.  
   −
Ziel ist bei der Eingleiderungshilfe die gesellschaftliche Teilhabe, Partizipation am Arbeitsleben und selbstständige Lebensführung.  
+
Ziel ist bei der Eingliederungshilfe die gesellschaftliche Teilhabe, Partizipation am Arbeitsleben und selbstständige Lebensführung.  
−
Grundlegend wird die Selbstbestimmung der Adressat*innen vermehrt fokussiert und die Leistungen der Eingliederungshilfe von den Sozialhilfen des SGB XII getrennt.
+
Grundlegend wird die [[Selbstbestimmung]] der Adressat*innen vermehrt fokussiert und die Leistungen der Eingliederungshilfe von den [[Sozialhilfe]]n des SGB XII getrennt.
    
Für eine übersichtliche und detaillierte Darstellung gibt es folgende Websites:
 
Für eine übersichtliche und detaillierte Darstellung gibt es folgende Websites:
7.540

Bearbeitungen

Navigationsmenü