Ansonsten gilt für den Betreuer, dass dieser dem Betreuten auf privatrechtlicher Basis als dessen [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlicher Vertreter]] gegenübersteht und in diesem Rahmen auch Verantwortung dafür trägt, dass die Grundrechte des Betreuten nicht durch andere staatliche Stellen (Behörden, Gerichte) beeinträchtigt werden. Hierfür hat er mit Rechtsmitteln aller Art einschl. [[wikipedia:de:Strafanzeige|Strafanzeige]]n sowie Amtshaftungsansprüchen nach {{Zitat de §|839|bgb}} BGB i.V.m. ({{Zitat Art|34|gg}} GG zu sorgen. Im Innenverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem strahlen die Grundrechte im Rahmen der Bestimmung des {{Zitat de §|1901|bgb}} Abs. 2 und 3 BGB aus.
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Ansonsten gilt für den Betreuer, dass dieser dem Betreuten auf privatrechtlicher Basis als dessen [[wikipedia:de:gesetzlicher Vertreter|gesetzlicher Vertreter]] gegenübersteht und in diesem Rahmen auch Verantwortung dafür trägt, dass die Grundrechte des Betreuten nicht durch andere staatliche Stellen (Behörden, Gerichte) beeinträchtigt werden. Hierfür hat er mit [[Rechtsmittel]]n aller Art einschl. [[wikipedia:de:Strafanzeige|Strafanzeige]]n sowie Amtshaftungsansprüchen nach {{Zitat de §|839|bgb}} BGB i.V.m. ({{Zitat Art|34|gg}} GG zu sorgen. Im Innenverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem strahlen die Grundrechte im Rahmen der Bestimmung des {{Zitat de §|1901|bgb}} Abs. 2 und 3 BGB aus.