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Des weiteren sind Wohnungen vor der Anmietung zu besichtigen, Vereinbarungen zur Renovierung zu treffen, bei Beendigung von [[wikipedia:de:Mietvertrag|Mietverhältnissen]] mietvertragliche Pflichten (besenreine Übergabe von Wohnraum, Schlüsselabgabe) zu erfüllen.
 
Des weiteren sind Wohnungen vor der Anmietung zu besichtigen, Vereinbarungen zur Renovierung zu treffen, bei Beendigung von [[wikipedia:de:Mietvertrag|Mietverhältnissen]] mietvertragliche Pflichten (besenreine Übergabe von Wohnraum, Schlüsselabgabe) zu erfüllen.
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Soweit eine Beendigung von Mietverhältnissen erfolgen muss, gehört auch die Vornahme einer Kündigung von Mietverträgen zum Aufgabenkreis des Betreuers. Hierzu benötigt ein Betreuer die betreuungsgerichtliche Genehmigung ({{Zitat-dej|§|1907|bgb}} Abs. 1 Satz 1 BGB). Da es sich bei der Kündigung um eine einseitige Willenserklärung handelt, muss die Genehmigung vor dem Kündigungserklärung erfolgt sein ({{Zitat-dej|§|1831|bgb}} BGB).
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Soweit eine Beendigung von Mietverhältnissen erfolgen muss, gehört auch die Vornahme einer Kündigung von Mietverträgen zum Aufgabenkreis des Betreuers. Hierzu benötigt ein Betreuer die [[Genehmigungspflichten|betreuungsgerichtliche Genehmigung]] ({{Zitat-dej|§|1907|bgb}} Abs. 1 Satz 1 BGB). Da es sich bei der Kündigung um eine einseitige Willenserklärung handelt, muss die Genehmigung vor dem Kündigungserklärung erfolgt sein ({{Zitat-dej|§|1831|bgb}} BGB).
    
Statt einer [[wikipedia:de:Kündigung|Kündigung]] ist auch eine einvernehmliche Beendigung eines Mietvertrages möglich. Hierbei handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag, wobei die gesetzlichen Kündigungsfristen für Wohnraum nicht eingehalten werden müssen (§{{Zitat-dej|§|573|bgb}} ff. BGB). Auch der Auflösungsvertrag muss nach § 1907 Abs. 1 Satz 2 BGB vom [[Betreuungsgericht]] genehmigt werden. Hier ist ausnahmsweise auch eine nachträgliche Genehmigung möglich ({{Zitat-dej|§|1829|bgb}} BGB).
 
Statt einer [[wikipedia:de:Kündigung|Kündigung]] ist auch eine einvernehmliche Beendigung eines Mietvertrages möglich. Hierbei handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag, wobei die gesetzlichen Kündigungsfristen für Wohnraum nicht eingehalten werden müssen (§{{Zitat-dej|§|573|bgb}} ff. BGB). Auch der Auflösungsvertrag muss nach § 1907 Abs. 1 Satz 2 BGB vom [[Betreuungsgericht]] genehmigt werden. Hier ist ausnahmsweise auch eine nachträgliche Genehmigung möglich ({{Zitat-dej|§|1829|bgb}} BGB).
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