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Siehe auch unter [[Ermessensvergütung]] sowie [[Aufwandspauschale]].
 
Siehe auch unter [[Ermessensvergütung]] sowie [[Aufwandspauschale]].
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==Haftpflichtversicherung==
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Die [[Betreuerhaftung|Haftung]] für Schäden nach {{Zitat-dej|§|1826|bgb}} BGB kann eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] haben allerdings alle Bundesländer eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen, in denen alle Betreuer, die nicht beruflich tätig sind, versichert sind. Hier sind Personen- und Sachschäden bis zu 1 Mio. Euro versichert. Bei Vermögensschäden liegt der Versicherungsschutz jedoch deutlich niedriger. Je nach Bundesland liegt der [[Haftpflichtversicherung|Versicherungsschutz]] für Vermögensschäden zwischen 26.000 und 100.000 Euro.  
 
Die [[Betreuerhaftung|Haftung]] für Schäden nach {{Zitat-dej|§|1826|bgb}} BGB kann eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] haben allerdings alle Bundesländer eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen, in denen alle Betreuer, die nicht beruflich tätig sind, versichert sind. Hier sind Personen- und Sachschäden bis zu 1 Mio. Euro versichert. Bei Vermögensschäden liegt der Versicherungsschutz jedoch deutlich niedriger. Je nach Bundesland liegt der [[Haftpflichtversicherung|Versicherungsschutz]] für Vermögensschäden zwischen 26.000 und 100.000 Euro.  
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