Die Höchstleistung der Versicherung beträgt je betreuter Person jährlich das 2fache der o.g. Versicherungssumme. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus kaufmännischer Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit sowie Schäden aufgrund nicht eingehaltener Versicherungsverträge. | Die Höchstleistung der Versicherung beträgt je betreuter Person jährlich das 2fache der o.g. Versicherungssumme. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus kaufmännischer Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit sowie Schäden aufgrund nicht eingehaltener Versicherungsverträge. |