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Die Höchstleistung der Versicherung beträgt je betreuter Person jährlich das 2fache der o.g. Versicherungssumme. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus kaufmännischer Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit sowie Schäden aufgrund nicht eingehaltener Versicherungsverträge.
 
Die Höchstleistung der Versicherung beträgt je betreuter Person jährlich das 2fache der o.g. Versicherungssumme. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus kaufmännischer Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit sowie Schäden aufgrund nicht eingehaltener Versicherungsverträge.
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Schadensfälle sind je nach Bundesland zum Teil direkt über das jeweilige Versicherungsunternehmen, z.T. über das Betreuungsgericht abzurechnen, aber auch im ersten Fall sollte das zuständige Betreuungsgericht informiert werden. Zuständiges Versicherungsunternehmen für die Sammelversicherung ist in den meisten  Ländern entsprechend einer überregionalen Absprache derzeit der Ecclesia-Versicherungsdienst Detmold. Genaue Infos gibt es bei den einzelnen Betreuungsgerichten.
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Schadensfälle sind je nach Bundesland zum Teil direkt über das jeweilige Versicherungsunternehmen, z.T. über das [[Betreuungsgericht]] abzurechnen, aber auch im ersten Fall sollte das zuständige Betreuungsgericht informiert werden. Zuständiges Versicherungsunternehmen für die Sammelversicherung ist in den meisten  Ländern entsprechend einer überregionalen Absprache derzeit der Ecclesia-Versicherungsdienst Detmold. Genaue Infos gibt es bei den einzelnen Betreuungsgerichten.
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Eine individuelle Höherversicherung ist über den jeweiligen Versicherungsträger möglich. Ist der Betreuer Mitglied eines Betreuungsvereines, ist er im oft auch über die Haftpflichtversicherung des Vereines gesichert. Anderenfalls sollte er eine individuelle Haftpflichtversicherung abschließen, deren Kosten er gemäß § 1877 Abs. 2 BGB als Aufwendungsersatz abrechnen kann.
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Eine individuelle Höherversicherung ist über den jeweiligen Versicherungsträger möglich. Ist der Betreuer Mitglied eines [[Betreuungsverein]]es, ist er im oft auch über die Haftpflichtversicherung des Vereines gesichert. Anderenfalls sollte er eine individuelle Haftpflichtversicherung abschließen, deren Kosten er gemäß § 1877 Abs. 2 BGB als [[Aufwendungsersatz]] abrechnen kann.
    
==Berufsbetreuer==
 
==Berufsbetreuer==
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