Die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] beeinträchtigt nicht eine bestehende [[Geschäftsfähigkeit]]. Vor 1992 war das anders. Wurde man seinerzeit wegen Geisteskrankheit [[wikipedia:de:Entmündigung|entmündigt]], galt man als geschäftsunfähig. Wegen anderer Gründe entmündigte Personen (Geistesschwäche, Trunksucht, Rauschgiftsucht und Verschwendung) galten als beschränkt geschäftsfähig. | Die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] beeinträchtigt nicht eine bestehende [[Geschäftsfähigkeit]]. Vor 1992 war das anders. Wurde man seinerzeit wegen Geisteskrankheit [[wikipedia:de:Entmündigung|entmündigt]], galt man als geschäftsunfähig. Wegen anderer Gründe entmündigte Personen (Geistesschwäche, Trunksucht, Rauschgiftsucht und Verschwendung) galten als beschränkt geschäftsfähig. |