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Als '''befreiten Betreuer''' bezeichnet man einen Betreuer, der verschiedenen [[Genehmigungspflichten]] bei der Geldanlage sowie der Pflicht der jährlichen [[Rechnungslegung]] nicht unterliegt.
 
Als '''befreiten Betreuer''' bezeichnet man einen Betreuer, der verschiedenen [[Genehmigungspflichten]] bei der Geldanlage sowie der Pflicht der jährlichen [[Rechnungslegung]] nicht unterliegt.
 
[[Bild:Bericht.jpg|right]]
 
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==Vormundschaftsrecht==
 
==Vormundschaftsrecht==
 
Die Regelung fand sich ursprünglich im Recht der Vormundschaft Minderjähriger. Hier konnte der sorgeberechtigte Elternteil für den Fall des Todes dem von ihm benannten Vormund den Befreiten-Status einräumen, jetzt §§ 1782, 1801 BGB.
 
Die Regelung fand sich ursprünglich im Recht der Vormundschaft Minderjähriger. Hier konnte der sorgeberechtigte Elternteil für den Fall des Todes dem von ihm benannten Vormund den Befreiten-Status einräumen, jetzt §§ 1782, 1801 BGB.