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====Zur neuen Gesetzeslage ab 2023====
 
====Zur neuen Gesetzeslage ab 2023====
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*Ahr: Die vermögensrechtlichen Genehmigungstatbestände des neuen Betreuungrechts; btr aktuell 2023, 49
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*Ahr: Die vermögensrechtlichen Genehmigungstatbestände des neuen Betreuungsrechts; btr aktuell 2023, 49
 
*Berger: Die neue Vermögenssorge; BtPrax 2023, 126
 
*Berger: Die neue Vermögenssorge; BtPrax 2023, 126
 
*Felix: Vermögensverwaltung und Berichtswesen im neuen Betreuungsrecht, Rpfleger 1/2023
 
*Felix: Vermögensverwaltung und Berichtswesen im neuen Betreuungsrecht, Rpfleger 1/2023
 
*Scholz: Der Betreuer als Unternehmer? Zu den Sorgfaltspflichten bei Unternehmensfortführung und Beteiligungsverwaltung im geltenden Recht und in der Reform des Betreuungsrechts, FamRZ 2020, 1693
 
*Scholz: Der Betreuer als Unternehmer? Zu den Sorgfaltspflichten bei Unternehmensfortführung und Beteiligungsverwaltung im geltenden Recht und in der Reform des Betreuungsrechts, FamRZ 2020, 1693
 
*Zorn: Die Genehmigungstatbestände nach § 1850 BGB im Überblick; FamRZ 2023, 915
 
*Zorn: Die Genehmigungstatbestände nach § 1850 BGB im Überblick; FamRZ 2023, 915
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*Zorn: Die Genehmigungstatbestände der §§ 1851 bis 1854 BGB nach neuem Recht, FamR Z 2023, 1343
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*Zorn: Die Genehmigungstatbestände der §§ 1851 bis 1854 BGB nach neuem Recht, FamRZ 2023, 1343
    
====Weitere====
 
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