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Mit der '''Patientenverfügung''' weist der Patient im Falle seiner [[Einwilligungsfähigkeit|Einwilligungsunfähigkeit]] den Arzt an, bestimmte [[Heilbehandlung|medizinische Behandlungen]] nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen.  Wer die letzten Entscheidungen am Lebensende trifft, wird allerdings nicht durch die Patientenverfügung, sondern durch einen in einer [[Vorsorgevollmacht]] eingesetzten Bevollmächtigten oder den gerichtlich befugten [[Betreuer]] bestimmt.
 
Mit der '''Patientenverfügung''' weist der Patient im Falle seiner [[Einwilligungsfähigkeit|Einwilligungsunfähigkeit]] den Arzt an, bestimmte [[Heilbehandlung|medizinische Behandlungen]] nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen.  Wer die letzten Entscheidungen am Lebensende trifft, wird allerdings nicht durch die Patientenverfügung, sondern durch einen in einer [[Vorsorgevollmacht]] eingesetzten Bevollmächtigten oder den gerichtlich befugten [[Betreuer]] bestimmt.
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== Begriff ==
 
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