Mit der '''Patientenverfügung''' weist der Patient im Falle seiner [[Einwilligungsfähigkeit|Einwilligungsunfähigkeit]] den Arzt an, bestimmte [[Heilbehandlung|medizinische Behandlungen]] nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Wer die letzten Entscheidungen am Lebensende trifft, wird allerdings nicht durch die Patientenverfügung, sondern durch einen in einer [[Vorsorgevollmacht]] eingesetzten Bevollmächtigten oder den gerichtlich befugten [[Betreuer]] bestimmt. | Mit der '''Patientenverfügung''' weist der Patient im Falle seiner [[Einwilligungsfähigkeit|Einwilligungsunfähigkeit]] den Arzt an, bestimmte [[Heilbehandlung|medizinische Behandlungen]] nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Wer die letzten Entscheidungen am Lebensende trifft, wird allerdings nicht durch die Patientenverfügung, sondern durch einen in einer [[Vorsorgevollmacht]] eingesetzten Bevollmächtigten oder den gerichtlich befugten [[Betreuer]] bestimmt. |