Bei der '''Meldepflicht''' geht es um das An- Ab- und Ummelden bei einem Wohnsitzwechsel. Zuständige Behörde ist das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde.
+
Bei der '''Meldepflicht''' geht es um das An- Ab- und Ummelden bei einem Wohnsitzwechsel.
+
+
Zuständige Behörde ist das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde des jeweiligen Zuzugsortes. Bei Abmeldungen ins Ausland ist die letzte Wohnsitzgemeinde in Deutschland zuständig.