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==Aufsicht des Betreuers durch das Gericht==
 
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==Aufsicht des Betreuers durch das Gericht==
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Das Betreuungsgericht [[Beratung|berät]] den Betreuer bei seiner Tätigkeit ({{Zitat-dej|§|1861|bgb}} Abs. 1 BGB). Insbesondere sollte der Betreuer sich bei Rechtsunsicherheiten Ratschläge beim Gericht einholen. Dies befreit ihn zwar nicht von seiner [[Betreuerhaftung|Verantwortung]], mindert jedoch aufgrund der Rechtskunde des Gerichtes die Gefahr, einen Schaden zu verursachen und dann haftungsrechtlich in Anspruch genommen zu werden.
 
Das Betreuungsgericht [[Beratung|berät]] den Betreuer bei seiner Tätigkeit ({{Zitat-dej|§|1861|bgb}} Abs. 1 BGB). Insbesondere sollte der Betreuer sich bei Rechtsunsicherheiten Ratschläge beim Gericht einholen. Dies befreit ihn zwar nicht von seiner [[Betreuerhaftung|Verantwortung]], mindert jedoch aufgrund der Rechtskunde des Gerichtes die Gefahr, einen Schaden zu verursachen und dann haftungsrechtlich in Anspruch genommen zu werden.