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Das Guthaben auf dem Girokonto ist [[Verfügungsgeld]], kein [[Anlagegeld]]. Dennoch ist das Giroguthaben (zusammen mit den weiteren Kontenguthaben) von der gesetzlichen Einlagensicherung (bis 100.000 €) erfasst.
 
Das Guthaben auf dem Girokonto ist [[Verfügungsgeld]], kein [[Anlagegeld]]. Dennoch ist das Giroguthaben (zusammen mit den weiteren Kontenguthaben) von der gesetzlichen Einlagensicherung (bis 100.000 €) erfasst.
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Über Girokonten können Betreuer seit 2009 unbegrenzt genehmigungsfrei verfügen (§ 1849 BGB), ein [[Sperrvermerk]] kann nicht angebracht werden. Seit 1.1.23 kann der Betreuer auch genehmigungsfrei über den eingeräumten Dispositionskredit verfügen.
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Über Girokonten können Betreuer seit 2009 unbegrenzt genehmigungsfrei verfügen (§ 1849 BGB), ein [[Sperrvermerk]] kann nicht angebracht werden. Seit 1.1.2023 kann der Betreuer auch genehmigungsfrei über den eingeräumten [[wikipedia:de:Dispositionskredit|Dispositionskredit]] verfügen.
    
Der Betreuer kann Online-Banking benutzen; allerdings ist kein Geldinstitut verpflichtet, dies anzubieten. Einige Banken blockieren dies, um Betreuer zu veranlassen, einen Bankenwechsel vorzunehmen.
 
Der Betreuer kann Online-Banking benutzen; allerdings ist kein Geldinstitut verpflichtet, dies anzubieten. Einige Banken blockieren dies, um Betreuer zu veranlassen, einen Bankenwechsel vorzunehmen.

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