Schadensfälle sind je nach Bundesland zum Teil direkt über das jeweilige Versicherungsunternehmen, z.T. über das Betreuungsgericht abzurechnen, aber auch im ersten Fall sollte das zuständige Betreuungsgericht informiert werden. Zuständiges Versicherungsunternehmen für die Sammelversicherung ist in den meisten Ländern entsprechend einer überregionalen Absprache derzeit der Ecclesia-Versicherungsdienst Detmold. Genaue Infos gibt es bei den einzelnen Betreuungsgerichten. | Schadensfälle sind je nach Bundesland zum Teil direkt über das jeweilige Versicherungsunternehmen, z.T. über das Betreuungsgericht abzurechnen, aber auch im ersten Fall sollte das zuständige Betreuungsgericht informiert werden. Zuständiges Versicherungsunternehmen für die Sammelversicherung ist in den meisten Ländern entsprechend einer überregionalen Absprache derzeit der Ecclesia-Versicherungsdienst Detmold. Genaue Infos gibt es bei den einzelnen Betreuungsgerichten. |