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Angehörigenvertretungsrecht
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==Rechtsprechung==
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'''AG Frankfurt/Main, Beschluss v 15.01.2023 - 43 XVII 178/23 GEB'''
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'''AG Frankfurt/Main, Beschluss v 15.01.2023 - 43 XVII 178/23 GEB'''
,FamRZ 2023, Heft 6
Das Ehegattenvertretungsrecht ist vorrangig gegenüber einer durch einstweilige Anordnung einzurichtenden Betreuung.
Das Ehegattenvertretungsrecht ist vorrangig gegenüber einer durch einstweilige Anordnung einzurichtenden Betreuung.
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