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[[Bild:Betreuerwechsel2007.gif|thumb|300px|right|Betreuerwechsel 2007]]
 
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==Definition==
 
==Definition==
Ein '''Berufsbetreuer''' ist jemand, der in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Betreuungen ({{Zitat-dej|§|1896|bgb}} ff. [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen [[wikipedia:de:Ausbildungsberuf|Ausbildungsberuf]] im Sinne des [[wikipedia:de:Berufsbildungsgesetz|Berufsbildungsgesetz]]es oder eines [[wikipedia:de:Studium|Studium]]s, sondern eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] für Erwachsene durch die Betreuung 1992) entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächliche [[wikipedia:de:Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]] beruflich in diesem Metier tätig waren (als sogenannte Berufsvormünder), haben sich in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen (schwerpunktmäßig [[wikipedia:de:Sozialarbeiter|Sozialarbeiter]]/-pädagogen, [[wikipedia:de:Altenpfleger|Alten-]] und [[wikipedia:de:Krankenpfleger|Krankenpfleger]], auch [[wikipedia:de:Verwaltungswirt|Verwaltungsfachkräfte]] und Kaufleute) in diesem Beruf betätigt. Der Begriff "Betreuung" ist etwas irreführend. [[Gesetzlicher Vertreter]] wäre besser. Denn der gesetzliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der Betreute nicht mehr selbst treffen kann, wobei diese im Grundsatz so getroffen werden müssen, wie es der [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsfähige]] Betreute selbst entschieden hätte. Eine soziale- oder gar medizinische Betreuung hat der Betreuer nicht zu leisten, sondern sich nur darum zu kümmern, das diese ([[Berufsbetreuer#Betreuerpflichten |entsprechend des Willen des Betreuten]]) organisiert wird.
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Ein '''Berufsbetreuer''' ist jemand, der in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Betreuungen ({{Zitat-dej|§|1814|bgb}} ff. [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit (oder im weiteren Sinne auch bei einem [[Betreuungsverein]]) ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen [[wikipedia:de:Ausbildungsberuf|Ausbildungsberuf]] im Sinne des [[wikipedia:de:Berufsbildungsgesetz|Berufsbildungsgesetz]]es oder eines [[wikipedia:de:Studium|Studium]]s, sondern eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] für Erwachsene durch die Betreuung 1992) entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächliche [[wikipedia:de:Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]] beruflich in diesem Metier tätig waren (als sogenannte Berufsvormünder), haben sich in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen (schwerpunktmäßig [[wikipedia:de:Sozialarbeiter|Sozialarbeiter]]/-pädagogen, [[wikipedia:de:Altenpfleger|Alten-]] und [[wikipedia:de:Krankenpfleger|Krankenpfleger]], auch [[wikipedia:de:Verwaltungswirt|Verwaltungsfachkräfte]] und Kaufleute) in diesem Beruf betätigt. Der Begriff "Betreuung" ist etwas irreführend. [[Gesetzlicher Vertreter]] wäre besser. Denn der gesetzliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der Betreute nicht mehr selbst treffen kann, wobei diese im Grundsatz so getroffen werden müssen, wie es der [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsfähige]] Betreute selbst entschieden hätte. Eine soziale- oder gar medizinische Betreuung hat der Betreuer nicht zu leisten, sondern sich nur darum zu kümmern, das diese ([[Berufsbetreuer#Betreuerpflichten |entsprechend des Willen des Betreuten]]) organisiert wird.
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Im weiteren Wortsinne werden als Berufsbetreuer nicht nur selbständige Personen bezeichnet, sondern auch [[Vereinsbetreuer]] und [[Behördenbetreuer]]. Diese führen Betreuungen ebenfalls als Teil ihrer Berufstätigkeit, sind aber Arbeitnehmer bzw. bei den [[Betreuungsbehörde]]n bisweilen auch Beamte. Um als Vereinsbetreuer bestellt werden zu können, bedarf der [[Betreuungsverein]] einer behördlichen Anerkennung (§ 1908 f BGB).
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Im weiteren Wortsinne werden als Berufsbetreuer nicht nur selbständige Personen bezeichnet, sondern auch [[Vereinsbetreuer], aber nicht [[Behördenbetreuer]]. Letztere führen Betreuungen zwarebenfalls als Teil ihrer Berufstätigkeit, sind aber Arbeitnehmer bzw. bei den [[Betreuungsbehörde]]n bisweilen auch Beamte - und gelten als Betreuertyp eigener Art.
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Um als Vereinsbetreuer bestellt werden zu können, bedarf der [[Betreuungsverein]] einer behördlichen Anerkennung (§ 14 BtOG).
    
== Berufliche Betreuungsführung und Rechtstatsachen ==
 
== Berufliche Betreuungsführung und Rechtstatsachen ==

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