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=Die Rechtsstellung des Betreuers=
 
=Die Rechtsstellung des Betreuers=
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Nach {{Zitat de §|1902|bgb}} BGB vertritt der Betreuer den Betreuten innerhalb seines [[Aufgabenkreis]]es [[Prozessführung|gerichtlich]] und außergerichtlich. Ihm kommt daher die Stellung eines gesetzlichen Vertreters zu (was sich mittelbar auch aus der Voraussetzung für die Betreuung in {{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 Satz 2 BGB ergibt). Dies entspricht der alten Rechtslage vor 1992 bei Vormundschaften und Pflegschaften für [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähige]].
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Nach {{Zitat de §|1823|bgb}} BGB kann der Betreuer den Betreuten innerhalb seines [[Aufgabenkreis]]es [[Prozessführung|gerichtlich]] und außergerichtlich vertreten. Ihm kommt daher die Stellung eines gesetzlichen Vertreters zu (was sich mittelbar auch aus der Voraussetzung für die Betreuung in {{Zitat de §|1814|bgb}} Abs. 3 BGB ergibt). Dies entspricht der alten Rechtslage vor 1992 bei Vormundschaften und Pflegschaften für [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähige]].
    
==Außenwirkung==
 
==Außenwirkung==
Zunächst bedeutet die rechtliche Vertretungsmacht, dass die Erklärungen des Betreuers innerhalb seines [[Aufgabenkreis]]es Dritten gegenüber in jedem Fall rechtlich wirksam sind und den Betreuten unmittelbar verpflichtet. Z.B. verpflichtet der vom Betreuer geschlossene Heimvertrag den Betreuten, die Heimkosten zu tragen (§§ 164, 278 BGB).
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Zunächst bedeutet die rechtliche Vertretungsmacht, dass die Erklärungen des Betreuers innerhalb seines [[Aufgabenkreis]]es Dritten gegenüber in jedem Fall rechtlich wirksam sind und den Betreuten unmittelbar verpflichtet. Z.B. verpflichtet der vom Betreuer geschlossene [[Altenheim|Heimvertrag]] den Betreuten, die Heimkosten zu tragen (§§ 164, 278 BGB).
    
==Innenverhältnis==
 
==Innenverhältnis==
Im Innenverhältnis Betreuer - Betreuter kann sich der Betreuer jedoch [[Betreuerhaftung|schadensersatzpflichtig]] machen, wenn er [[Wunscherfüllung|Wünsche]] des Betreuten ohne wichtigen Grund mißachtet (§ 1833 BGB). Der Betreuer soll daher von seiner Vertretungsbefugnis nur sparsam Gebrauch machen und, wenn immer möglich, dem Betreuten Handlungen im Geschäftsverkehr ermöglichen
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Im Innenverhältnis Betreuer - Betreuter kann sich der Betreuer jedoch [[Betreuerhaftung|schadensersatzpflichtig]] machen, wenn er [[Wunscherfüllung|Wünsche]] des Betreuten ohne wichtigen Grund mißachtet (§ 1826 BGB). Der Betreuer soll daher von seiner Vertretungsbefugnis nur sparsam Gebrauch machen und, wenn immer möglich, dem Betreuten Handlungen im Geschäftsverkehr ermöglichen.
    
==Konkurrierendes Handeln==
 
==Konkurrierendes Handeln==
Die gesetzliche Vertretung des Betreuers verdrängt (anders als im bisherigen Vormundschaftsrecht) nicht die Handlungsfähigkeit des Betreuten; d.h., der Betreute kann auch innerhalb des [[Aufgabenkreis]]es des Betreuers selbst wirksam Rechtsgeschäfte tätigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Betreute geschäftsunfähig im Sinne von {{Zitat de §|104|bgb}} Ziffer 2 BGB (sog. natürliche [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]]) ist, er sich also in einem Geisteszustand befindet, der die [[freier Wille|freie Willensbestimmung]] ausschließt. Weiter gilt dies auch nicht, wenn für den [[Aufgabenkreis]] ein [[Einwilligungsvorbehalt]] angeordnet wurde.  
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Die gesetzliche Vertretung des Betreuers verdrängt (anders als im früheren  Vormundschaftsrecht) nicht die Handlungsfähigkeit des Betreuten; d.h., der Betreute kann auch innerhalb des [[Aufgabenkreis]]es des Betreuers selbst wirksam Rechtsgeschäfte tätigen.  
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Im Bereich der [[Prozessführung]] und bei der [[Vertretung gegenüber Behörden]] schließt {{Zitat de §|53|zpo}} ZPO bzw. das Verwaltungsverfahrensrecht, das darauf verweist (z.B. {{Zitat de §|11|sgb_10}} Abs. 3 SGB-X, § 12 Abs. 3 VwVfG, § 79 Abs. 3 AO) konkurrierendes Handeln aus. Auch bei geschäftsfähigen Betreuten kann dort alleine der Betreuer handeln, sobald er das Verfahren an sich gezogen hat.
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Dies gilt nur dann nicht, wenn der Betreute geschäftsunfähig im Sinne von {{Zitat de §|104|bgb}} Ziffer 2 BGB (sog. natürliche [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]]) ist, er sich also in einem Geisteszustand befindet, der die [[freier Wille|freie Willensbestimmung]] ausschließt. Weiter gilt dies auch nicht, wenn für den [[Aufgabenkreis]] ein [[Einwilligungsvorbehalt]] angeordnet wurde. Das ist die Ausnahme von der Regel.
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'''[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-8&Seite=3&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%5D%27%5D&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%5D%27%5D&nr=45415&pos=91&anz=155 BGH, Beschluss vom 14.08.2008], {{Rspr|I ZB 20/08}} ''', MDR 2008, 1357 = FamRZ 2008, 2109= NJW-RR 2009, 1 = WM 2008, 2264:
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Im Bereich der [[Prozessführung]] und bei der [[Vertretung gegenüber Behörden]] schloss bis Ende 2022 {{Zitat de §|53|zpo}} ZPO bzw. das Verwaltungsverfahrensrecht, das darauf verweist (z.B. {{Zitat de §|11|sgb_10}} Abs. 3 SGB-X, § 12 Abs. 3 VwVfG, § 79 Abs. 3 AO) konkurrierendes Handeln aus. Auch bei geschäftsfähigen Betreuten konnte dort alleine der Betreuer handeln, sobald er das Verfahren an sich gezogen hat. Dies ist seit 1.1.23 nicht mehr der Fall.
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Wenn für die [[Vermögenssorge]] des Schuldners ein [[gesetzlicher Vertreter]] bestellt, nicht aber ein [[Einwilligungsvorbehalt]] gemäß § 1903 BGB angeordnet ist, hat das Vollstreckungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, ob der Vertreter oder der Schuldner die eidesstattliche Offenbarungsversicherung abzugeben hat. Im vorliegenden Fall wurde die Betreuerin verpflichtet, die eV. abzugeben.
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'''BGH, Beschluss vom 14.08.2008, |I ZB 20/08''',  MDR 2008, 1357 = FamRZ 2008, 2109= NJW-RR 2009, 1 = WM 2008, 2264:
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Wenn für die [[Vermögenssorge]] des Schuldners ein [[gesetzlicher Vertreter]] bestellt, nicht aber ein [[Einwilligungsvorbehalt]] angeordnet ist, hat das Vollstreckungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, ob der Vertreter oder der Schuldner die eidesstattliche Offenbarungsversicherung abzugeben hat. Im vorliegenden Fall wurde die Betreuerin verpflichtet, die Vermögensauskunft abzugeben.
    
==Vertretung bei Geschäftsunfähigkeit==
 
==Vertretung bei Geschäftsunfähigkeit==
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==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
*[https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/vertreter.htm Info zum Datenschutz ggü. Betreuern bei ärztlichen Behandlungen]
 
*[https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/vertreter.htm Info zum Datenschutz ggü. Betreuern bei ärztlichen Behandlungen]
*[http://vermeersch.de/b-fuehrung.html Weitere Infos zur gesetzlichen Vertretung (Betreuerbüro Vermeersch)]
      
==Formulare==
 
==Formulare==
 
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
 
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Mitteilung_Betreuung.pdf Mitteilung über eingerichtete Betreuung]
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*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Einwilligungsvorbehalt.pdf Schreiben an Gläubiger bei Einwilligungsvorbehalt]
   
*[http://www.rentenservice.com/dprs/multiapps?xmlFile=6000165&skin=hi&check=no Mitteilung an Postrentendienst]  
 
*[http://www.rentenservice.com/dprs/multiapps?xmlFile=6000165&skin=hi&check=no Mitteilung an Postrentendienst]  
 
*[[Formulare|Weitere Vordrucke]]
 
*[[Formulare|Weitere Vordrucke]]

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