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====Die Geldanlage hat grundsätzlich abgesichert zu erfolgen====
 
====Die Geldanlage hat grundsätzlich abgesichert zu erfolgen====
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Rechtsgrundlage:  {{Zitat de §|1842|bgb}} BGB und dazu ergangene Verordnungen
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Rechtsgrundlage:  {{Zitat de §|1842|bgb}} BGB
    
Soweit der Betreuer [[Geldanlage|Geld anzulegen]] hat, muss dies grundsätzlich mit abgesicherter Anlage ergolgen. Das bedeutet zum einen, dass die Geldanlage davor geschützt ist, dass durch Insolvenz des kontoführenden Institutes ein Verlustrisiko eintritt. Dazu gehören die Banken in der EU einem Einlagensicherungsfonds an.  
 
Soweit der Betreuer [[Geldanlage|Geld anzulegen]] hat, muss dies grundsätzlich mit abgesicherter Anlage ergolgen. Das bedeutet zum einen, dass die Geldanlage davor geschützt ist, dass durch Insolvenz des kontoführenden Institutes ein Verlustrisiko eintritt. Dazu gehören die Banken in der EU einem Einlagensicherungsfonds an.