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| === Gerichtliches Verfahren der Sterilisationsgenehmigung === | | === Gerichtliches Verfahren der Sterilisationsgenehmigung === |
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− | [[Bild:Sterilisationen.gif|thumb|300px|right|Genehmigungen nach § 1905 BGB]] | + | [[Bild:Sterilisationen.gif|thumb|300px|right|Genehmigungen nach § 1830 BGB]] |
− | Eine betreuungsrechtliche Entscheidung zur Sterilisation muss stets vom [[Betreuungsgericht]] genehmigt werden (§ 1905 Abs. 2 BGB, § 297 FamFG). Zuständig bei Gericht: [[Richter]] gem. § 15 Nr. 4 RpflG. | + | Eine betreuungsrechtliche Entscheidung zur Sterilisation muss stets vom [[Betreuungsgericht]] genehmigt werden (§ 1830 Abs. 2 BGB, § 297 FamFG). Zuständig bei Gericht: [[Richter]] gem. § 15 Nr. 4 RpflG. |
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| Es ist stets ein [[Verfahrenspfleger]] für das Genehmigungsverfahren zu bestellen. Es sind vor der gerichtlichen Genehmigung [[Sachverständigengutachten]] einzuholen. Diese haben folgende Aspekte zu berücksichtigen: | | Es ist stets ein [[Verfahrenspfleger]] für das Genehmigungsverfahren zu bestellen. Es sind vor der gerichtlichen Genehmigung [[Sachverständigengutachten]] einzuholen. Diese haben folgende Aspekte zu berücksichtigen: |
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| Von besonderer Wichtigkeit ist die Bekanntmachung der Entscheidung an den Sterilisationsbetreuer und an den [[Verfahrenspfleger]] bzw. Verfahrensbevollmächtigten, da die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers erst mit diesen Bekanntmachungen wirksam wird (§ 40 FamFG, § 297 FamFG). Gegen den Beschluss kann binnen 14 Tagen das Rechtsmittel der [[Beschwerde]] eingelegt werden (§ 63 Abs. 2 FamFG). | | Von besonderer Wichtigkeit ist die Bekanntmachung der Entscheidung an den Sterilisationsbetreuer und an den [[Verfahrenspfleger]] bzw. Verfahrensbevollmächtigten, da die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers erst mit diesen Bekanntmachungen wirksam wird (§ 40 FamFG, § 297 FamFG). Gegen den Beschluss kann binnen 14 Tagen das Rechtsmittel der [[Beschwerde]] eingelegt werden (§ 63 Abs. 2 FamFG). |
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− | Sind die Zeitpunkte der Bekanntmachungen an den Sterilisationsbetreuer und Verfahrenspfleger/-bevollmächtigten unterschiedlich, hängt die Wirksamkeit von der letzten Bekanntmachung ab (OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 22).ll) Erst zwei Wochen später darf die Sterilisation frühestens durchgeführt werden (§ 1905 Abs. 2 Satz 2 BGB). Der Methode ist der Vorzug zu geben, die eine Refertilisierung zulässt. | + | Sind die Zeitpunkte der Bekanntmachungen an den Sterilisationsbetreuer und Verfahrenspfleger/-bevollmächtigten unterschiedlich, hängt die Wirksamkeit von der letzten Bekanntmachung ab (OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 22).ll) Erst zwei Wochen später darf die Sterilisation frühestens durchgeführt werden (§ 1830 Abs. 2 Satz 2 BGB). Der Methode ist der Vorzug zu geben, die eine Refertilisierung zulässt. |
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| Sterilisationsgenehmigungen erfolgten 2014 36 mal. Im Vergleich mit früheren Jahren verbleiben die Genehmigungszahlen auf niedrigem Niveau. | | Sterilisationsgenehmigungen erfolgten 2014 36 mal. Im Vergleich mit früheren Jahren verbleiben die Genehmigungszahlen auf niedrigem Niveau. |