===Bestellung eines [[Sterilisationsbetreuer]]s===
===Bestellung eines [[Sterilisationsbetreuer]]s===
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Ist bereits ein Betreuer bestellt, muss für die Einwilligung in eine Sterilisation stets und ohne Ausnahme ein besonderer Betreuer mit nur diesem einen [[Aufgabenkreis]] bestellt werden (§ 1899 Abs. 2 BGB).
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Ist bereits ein Betreuer bestellt, muss für die Einwilligung in eine Sterilisation stets und ohne Ausnahme ein besonderer Betreuer mit nur diesem einen [[Aufgabenkreis]] bestellt werden (§ 1817 Abs. 2 BGB).