Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass das Zeugnis speziell im Hinblick auf das [[Betreuungsverfahren|betreuungsgerichtliche Verfahren]] erstellt wurde. Besitzt z.B. das [[Altenheim|Heim]] in seinen Unterlagen über den Betreuten einen zeitnahen und aussagefähigen ärztlichen Befundbericht, kann dieser als Grundlage für die Genehmigung einer [[unterbringungsähnliche Maßnahme|freiheitseinschränkenden Maßnahme]] ausreichen. Die Vorlage einer Kopie an das [[Betreuungsgericht]] kann hier Zeit und Geld sparen. | Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass das Zeugnis speziell im Hinblick auf das [[Betreuungsverfahren|betreuungsgerichtliche Verfahren]] erstellt wurde. Besitzt z.B. das [[Altenheim|Heim]] in seinen Unterlagen über den Betreuten einen zeitnahen und aussagefähigen ärztlichen Befundbericht, kann dieser als Grundlage für die Genehmigung einer [[unterbringungsähnliche Maßnahme|freiheitseinschränkenden Maßnahme]] ausreichen. Die Vorlage einer Kopie an das [[Betreuungsgericht]] kann hier Zeit und Geld sparen. |