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*das Sachverständigengutachten vom Gericht selbst angeordnet wird, der Gutachter vom Gericht ausgesucht und von diesem bezahlt wird (dem Betroffenen nur nach Maßgabe des Gerichts- und Notarkostengesetzes als Auslagen im Rahmen der [[Gerichtskosten]] in Rechnung gestellt werden kann;
 
*das Sachverständigengutachten vom Gericht selbst angeordnet wird, der Gutachter vom Gericht ausgesucht und von diesem bezahlt wird (dem Betroffenen nur nach Maßgabe des Gerichts- und Notarkostengesetzes als Auslagen im Rahmen der [[Gerichtskosten]] in Rechnung gestellt werden kann;
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*das ärztliche Zeugnis auch von anderen Beteiligten, insbesondere dem Betreuer, in Auftrag gegeben kann und im Rahmen der [[gesetzliche Vertretung|gesetzlichen Vertretung]] aus den Mitteln des Betreuten bezahlt wird (siehe dazu aber die neue Entscheidung des OLG Brandenburg unten auf dieser Seite).
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*das ärztliche Zeugnis auch von anderen Beteiligten, insbesondere dem Betreuer, in Auftrag gegeben kann und im Rahmen der [[gesetzliche Vertretung|gesetzlichen Vertretung]] aus den Mitteln des Betreuten bezahlt wird. Es wird nach § 10 JVEG (Gebührennummern 200-203) mit 25 bis 45 €, in außergewöhnlichen Fällen mit 55-90 € bezahlt.
    
Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass das Zeugnis speziell im Hinblick auf das [[Betreuungsverfahren|betreuungsgerichtliche Verfahren]] erstellt wurde. Besitzt z.B. das [[Altenheim|Heim]] in seinen Unterlagen über den Betreuten einen zeitnahen und aussagefähigen ärztlichen Befundbericht, kann dieser als Grundlage für die Genehmigung einer [[unterbringungsähnliche Maßnahme|freiheitseinschränkenden Maßnahme]] ausreichen. Die Vorlage einer Kopie an das [[Betreuungsgericht]] kann hier Zeit und Geld sparen.
 
Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass das Zeugnis speziell im Hinblick auf das [[Betreuungsverfahren|betreuungsgerichtliche Verfahren]] erstellt wurde. Besitzt z.B. das [[Altenheim|Heim]] in seinen Unterlagen über den Betreuten einen zeitnahen und aussagefähigen ärztlichen Befundbericht, kann dieser als Grundlage für die Genehmigung einer [[unterbringungsähnliche Maßnahme|freiheitseinschränkenden Maßnahme]] ausreichen. Die Vorlage einer Kopie an das [[Betreuungsgericht]] kann hier Zeit und Geld sparen.