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[[VBVG-Rechtsprechung#Zu_.C2.A7.C2.A7_2.2C_9_VBVG_.28Frist_f.C3.BCr_die_Geltendmachung_von_Anspr.C3.BCchen.29|Weitere Rechtsprechung zur Ausschlussfrist]]
 
[[VBVG-Rechtsprechung#Zu_.C2.A7.C2.A7_2.2C_9_VBVG_.28Frist_f.C3.BCr_die_Geltendmachung_von_Anspr.C3.BCchen.29|Weitere Rechtsprechung zur Ausschlussfrist]]
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==Dauervergütungsbeschlüsse==
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'''LG Frankenthal, Beschluss vom 20.12.2023, 1 T 161/23
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#Der Antrag einer Betreuerin auf eine nach § 292 Abs. 2 FamFG vorgesehene Dauervergütung kann nicht mit der allgemeinen Begründung abgelehnt werden, der Betreuerin stehe auf diese Art der Festsetzung kein Anspruch zu. Das Gericht hat vielmehr ermessenfehlerfrei über den Antrag zu entscheiden.
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#Voraussetzungen für eine Dauervergütung sind neben einem vorliegenden Antrag die positive Prognose, dass eine Änderung der für die Vergütung maßgeblichen Kriterien des § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 VBVG, nämlich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betreuten und seines Vermögensstatus, nicht zu erwarten ist (hier bejaht).
    
==Ende des Vergütungsanspruchs==
 
==Ende des Vergütungsanspruchs==