Der Verhinderungsbetreuer kann (ebenso wie der verhinderte Hauptbetreuer) [[Berufsbetreuer]] sein. § 11817 Abs. 4 BGB schließt dies auch in der Neufassung (seit 01.07.2005) nicht aus. | Der Verhinderungsbetreuer kann (ebenso wie der verhinderte Hauptbetreuer) [[Berufsbetreuer]] sein. § 11817 Abs. 4 BGB schließt dies auch in der Neufassung (seit 01.07.2005) nicht aus. |