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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Ein '''Verhinderungsbetreuer''' ist ein Betreuer, der zusätzlich zu einem bereits bestellten [[Betreuer]] seitens des [[Betreuungsgericht]]es für bestimmte Situationen [[Betreuerbestellung|bestellt]] werden kann. Rechtsgrundlage ist {{Zitat de §|1899|bgb}} Abs. 4 BGB. Frühere Bezeichnungen waren Vertretungsbetreuer oder  Ersatzbetreuer.
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Ein '''Verhinderungsbetreuer''' ist ein Betreuer, der zusätzlich zu einem bereits bestellten [[Betreuer]] seitens des [[Betreuungsgericht]]es für bestimmte Situationen [[Betreuerbestellung|bestellt]] werden kann. Rechtsgrundlage ist {{Zitat de §|1817|bgb}} Abs. 4 BGB. Frühere Bezeichnungen waren Vertretungsbetreuer oder  Ersatzbetreuer.
    
==Tatsächliche Verhinderung des Betreuers==
 
==Tatsächliche Verhinderung des Betreuers==

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