Während der laufenden Betreuung entsteht somit 365 Tage nach der Wirksamkeit der [[Betreuerbestellung]] der Anspruch auf die Aufwandspauschale. | Während der laufenden Betreuung entsteht somit 365 Tage nach der Wirksamkeit der [[Betreuerbestellung]] der Anspruch auf die Aufwandspauschale. |