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Zum neuen Recht ab 2023:
 
Zum neuen Recht ab 2023:
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'''OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.07.2023, 15 Wx 988/23'''
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'''OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.07.2023, 15 Wx 988/23''', NJW-RR 2023, 1307 = MDR 2023, 1460
    
#Die nach § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) untersagte Annahme einer Zuwendung von Todes wegen durch einen Berufsbetreuer stellt einen Verstoß gegen seine Berufspflichten dar, nicht jedoch einen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.v. § 134 BGB.
 
#Die nach § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) untersagte Annahme einer Zuwendung von Todes wegen durch einen Berufsbetreuer stellt einen Verstoß gegen seine Berufspflichten dar, nicht jedoch einen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.v. § 134 BGB.

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