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Ist der Betroffene hälftiger Miteigentümer eines vermieteten Hausgrundstücks, steht dem Betreuer, dem die [[Vermögenssorge]] übertragen wurde, die gesonderte Vermögensverwaltungspauschale von 30 Euro monatlich auch dann zu, wenn der andere Miteigentümer die wesentlichen Hausangelegenheiten erledigt.
 
Ist der Betroffene hälftiger Miteigentümer eines vermieteten Hausgrundstücks, steht dem Betreuer, dem die [[Vermögenssorge]] übertragen wurde, die gesonderte Vermögensverwaltungspauschale von 30 Euro monatlich auch dann zu, wenn der andere Miteigentümer die wesentlichen Hausangelegenheiten erledigt.
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'''BayObLG Beschl. v. 6.10.2023 – 101 VA 153/23'''
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# Ein Betreuungsverein ist nicht berechtigt, einen Antrag auf Feststellung der auf die Vergütung eines bei ihm beschäftigten beruflichen Betreuers oder einer bei ihm beschäftigten beruflichen Betreuerin anzuwendenden Vergütungstabelle zu stellen.
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# Er ist demzufolge auch nicht berechtigt, eine versagte Einstufung in eine höherwertige Vergütungstabelle mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 II EGGVG weiterzuverfolgen.
    
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