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'''LG Bochum, Beschluss vom 12.09.2019 - I-7 T 108/19'''
 
'''LG Bochum, Beschluss vom 12.09.2019 - I-7 T 108/19'''
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Die betreuungsgerichtliche Genehmigung ist zwingendes Erfordernis für die Wirksamkeit einer Anfechtung der Annahme und einer Ausschlagung der Erbschaft. Gemäß § 1831 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft im Sinne des § 1822 Nr. 2 BGB ohne die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts unwirksam. Sowohl die Anfechtung der Annahme einer Erbschaft als auch die Ausschlagung einer Erbschaft unterfallen § 1822 Nr. 2 BGB
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Die betreuungsgerichtliche Genehmigung ist zwingendes Erfordernis für die Wirksamkeit einer Anfechtung der Annahme und einer Ausschlagung der Erbschaft. Gemäß § 1831 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft im Sinne des § 1822 Nr. 2 BGB ohne die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts unwirksam. Sowohl die Anfechtung der Annahme einer Erbschaft als auch die Ausschlagung einer Erbschaft unterfallen § 1822 Nr. 2 BGB.
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''‘ KG Berlin, Beschl. v. 20.1.2022 – 19 W 174/21''‘
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# Trotz einer Betreuung mit dem Wirkungskreis „Vertretung vor Behörden und Gerichten“ kann der Betreute eine Erbschaft ausschlagen.
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# Bei der Erbschaftsausschlagung handelt es sich – obwohl die Erklärung gemäß § 1945 Abs. 1 BGB gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben ist – nicht um eine Verfahrenshandlung, sondern um eine einseitige Willenserklärung.
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# Der Irrtum über die Realisierbarkeit eines Plans, mit der Ausschlagung eine Nachlasswohnung in eine Stiftung umwandeln zu können, begründet keinen zur Anfechtung berechtigenden Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft iSv § 119 Abs. 2 BGB, sondern nur einen anfechtungsfreien Motivirrtum.
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# Eine Ausschlagung kann nicht im Hinblick auf die mit Erhalt der Erbschaft verbundene Entlastung der Sozialkasse als sittenwidrig angesehen werden.
    
'''BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - XII ZB 474/19''' NJW 2020, 2959 = MDR 2020, 947 = FGPrax 2020, 181 = FamRZ 2020, 1034 = Rpfleger 2020, 585
 
'''BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - XII ZB 474/19''' NJW 2020, 2959 = MDR 2020, 947 = FGPrax 2020, 181 = FamRZ 2020, 1034 = Rpfleger 2020, 585

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