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Hallo Herr Fröschle, einen kleinen Unterschied sehe ich schon. Die Wortwahl ist anders: Rechnungslegung: „geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (§ 1865 Abs. 3); Vermögensübersicht: „ Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben“ (§ 1872 Abs. 5).
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