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Die Erstellung der Einkommensteuererklärung der Betroffenen und die Prüfung des Steuerbescheides durch den Betreuer sind berufsbezogene Aufwendungen im Sinne von § 1835 Abs. 3 BGB.
 
Die Erstellung der Einkommensteuererklärung der Betroffenen und die Prüfung des Steuerbescheides durch den Betreuer sind berufsbezogene Aufwendungen im Sinne von § 1835 Abs. 3 BGB.
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'''BGH, Beschluss vom 19. Juli 2023 - XII ZB 115/23'''
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Zum (verneinten) Anspruch eines anwaltlichen Berufsbetreuers auf Aufwendungsersatz für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung für den Betreuten.
    
==Steuerrechtliche Seite der ehrenamtlichen Betreuung==
 
==Steuerrechtliche Seite der ehrenamtlichen Betreuung==

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