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Vergütungsfestsetzung und Status "stationär":
 
Vergütungsfestsetzung und Status "stationär":
 
Der gewöhnliche Aufenthalt einer betreuten Person kann auch schon dann in einem Pflegeheim begründet werden, wenn über den Antrag auf Genehmigung der Wohnungskündigung noch nicht entschieden wurde. Entscheidend ist vielmehr, ob die Heimunterbringung voraussichtlich dauerhaft sein wird und eine Entlassung in voraussehbarer Weise nicht (mehr) zu erwarten ist.
 
Der gewöhnliche Aufenthalt einer betreuten Person kann auch schon dann in einem Pflegeheim begründet werden, wenn über den Antrag auf Genehmigung der Wohnungskündigung noch nicht entschieden wurde. Entscheidend ist vielmehr, ob die Heimunterbringung voraussichtlich dauerhaft sein wird und eine Entlassung in voraussehbarer Weise nicht (mehr) zu erwarten ist.
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LG Hamburg Beschl. v. 9.1.2023 – 322 T 1/23
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Ist der Betroffene hälftiger Miteigentümer eines vermieteten Hausgrundstücks, steht dem Betreuer, dem die Vermögenssorge übertragen wurde, die gesonderte Vermögensverwaltungspauschale von 30 Euro monatlich auch dann zu, wenn der andere Miteigentümer die wesentlichen Hausangelegenheiten erledigt.
    
==Videos und Poidcasts==
 
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