Im Heimvertrag sind die Leistungen des Trägers im Einzelnen zu beschreiben und das dafür zu entrichtende Entgelt gemäß den jeweiligen Entgeltbestandteilen anzugeben ([http://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__3.html § 3 WBVG]). Die detaillierte Leistungsbeschreibung dient der Vertragsklarheit. Schriftform ist seit 1.10.2009 erforderlich ([https://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__6.html § 6 WBVG]). | Im Heimvertrag sind die Leistungen des Trägers im Einzelnen zu beschreiben und das dafür zu entrichtende Entgelt gemäß den jeweiligen Entgeltbestandteilen anzugeben ([http://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__3.html § 3 WBVG]). Die detaillierte Leistungsbeschreibung dient der Vertragsklarheit. Schriftform ist seit 1.10.2009 erforderlich ([https://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__6.html § 6 WBVG]). |