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* Entlassung des Betreuers, wenn ihm die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann (§ 1868 Abs. 4 BGB); Bestellung des neuen Betreuers, Nr. 1;
 
* Entlassung des Betreuers, wenn ihm die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann (§ 1868 Abs. 4 BGB); Bestellung des neuen Betreuers, Nr. 1;
 
* Entlassung des Vereins bzw. der Behörde als Betreuer (§ 1868 Abs. 7 BGB) und Bestellung einer Einzelperson als Betreuer, Nr. 1  
 
* Entlassung des Vereins bzw. der Behörde als Betreuer (§ 1868 Abs. 7 BGB) und Bestellung einer Einzelperson als Betreuer, Nr. 1  
* Bestellung eines neuen Betreuers bei Tod des alten Betreuers (§ 1869), Nr. 2
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* Bestellung eines neuen Betreuers bei Tod des alten Betreuers (§ 1869 BGB), Nr. 2
 
* [[Aufhebung der Betreuung]], Erweiterung oder Einschränkung des Aufgabenkreises (§ 1871 Abs. 1 bis 3 BGB), Nr. 3
 
* [[Aufhebung der Betreuung]], Erweiterung oder Einschränkung des Aufgabenkreises (§ 1871 Abs. 1 bis 3 BGB), Nr. 3
 
* Überprüfung der Betreuerauswahl (§ 291 FamFG), Nr. 3
 
* Überprüfung der Betreuerauswahl (§ 291 FamFG), Nr. 3
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