Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:  
Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen zur Berichterstattung ggü. den Betreuungsgerichten. Sie gehört zu den [[Betreuerpflichten]], die alle Betreuer betreffen, siehe auch [[:Kategorie: Betreuerpflichten]].
 
Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen zur Berichterstattung ggü. den Betreuungsgerichten. Sie gehört zu den [[Betreuerpflichten]], die alle Betreuer betreffen, siehe auch [[:Kategorie: Betreuerpflichten]].
   −
Die Berichterstattung kennt nach § 1863 BGB drei Berichte ([[Anfangsbericht]], [[Jahresbericht]] und den [[Schlussbericht]]).
+
Die Berichterstattung kennt nach § 1863 BGB drei Berichte ([[Anfangsbericht]], [[Jahresbericht]] und [[Schlussbericht]]).
    
[[Kategorie:Betreuerpflichten]]
 
[[Kategorie:Betreuerpflichten]]
 
[[Kategorie:Inhaltliches]]
 
[[Kategorie:Inhaltliches]]
94

Bearbeitungen