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[[Bild:Register.gif|thumb|600px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]]
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<img alt="Registrierungen" src="https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/add-media/Register.svg" width="1200">
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==Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)==
 
==Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)==
 
Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Betreuungsgericht]] zu vermeiden. Ende 2022 waren dort fast 5,7 Mio. Vollmachten registriert. Davon waren rund 75% mit einer [[Patientenverfügung]] kombiniert (siehe auch Grafik rechts).  
 
Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Betreuungsgericht]] zu vermeiden. Ende 2022 waren dort fast 5,7 Mio. Vollmachten registriert. Davon waren rund 75% mit einer [[Patientenverfügung]] kombiniert (siehe auch Grafik rechts).