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Eine [[Betreuerentlassung]] kommt z.B. dann in Betracht, wenn dieser mit der rechtlichen Beurteilung von Verträgen überfordert ist, eindeutige gerichtliche Hinweise mißversteht und nicht in der Lage ist, ein aussagekräftiges [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen: BayObLG FamRZ 2000, 514.
 
Eine [[Betreuerentlassung]] kommt z.B. dann in Betracht, wenn dieser mit der rechtlichen Beurteilung von Verträgen überfordert ist, eindeutige gerichtliche Hinweise mißversteht und nicht in der Lage ist, ein aussagekräftiges [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen: BayObLG FamRZ 2000, 514.
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==Siehe auch==
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[[Berichterstattung]], [[Anfangsbericht]], [[Schlussbericht]], [[Vermögenssorge]], [[Rechnungslegung]], [[Schlussrechnungslegung]]
    
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
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