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Der Betreuer hat dem [[Betreuungsgericht]] mindestens einmal jährlich über die Führung der Betreuung in einem Jahresbericht zu berichten (§ 1863 Abs. 3 BGB). Wurde der Betreuer für den Aufgabenbereich [[Vermögenssorge]] bestellt, erfolgt i.d.R. die Einreichung der jährlichen [[Rechnungslegung]] und/oder [[Selbstverwaltungserklärung]] zusammen mit dem Jahresbericht.
 
Der Betreuer hat dem [[Betreuungsgericht]] mindestens einmal jährlich über die Führung der Betreuung in einem Jahresbericht zu berichten (§ 1863 Abs. 3 BGB). Wurde der Betreuer für den Aufgabenbereich [[Vermögenssorge]] bestellt, erfolgt i.d.R. die Einreichung der jährlichen [[Rechnungslegung]] und/oder [[Selbstverwaltungserklärung]] zusammen mit dem Jahresbericht.
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Der Betreuer hat die folgenden inhaltlichen Anforderung nach § 1863 Abs. 3 BGB bei der Erstellung des Jahresberichtes zu beachten:
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#Art, Umfang und Anlass der persönlichen Kontakte zum Betreuten und der persönliche Eindruck vom Betreuten,
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#Umsetzung der bisherigen Betreuungsziele und Darstellung der bereits durchgeführten und beabsichtigten Maßnahmen, insbesondere solcher gegen den Willen des Betreuten,
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#Gründe für die weitere Erforderlichkeit der Betreuung und des Einwilligungsvorbehalts, insbesondere auch hinsichtlich des Umfangs,
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#bei einer beruflich geführten Betreuung die Mitteilung, ob die Betreuung zukünftig ehrenamtlich geführt werden kann, und
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#die Sichtweise des Betreuten zu den Sachverhalten nach den Nummern 1 bis 4.
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Der Jahresbericht muss vom Betreuer mit dem Betreuten adressatengerecht besprochen werden, auch um die Sichtweise des Betroffenen zu ermitteln und nach Nr. 5 im Jahresbericht mit aufzunehmen. Von der Besprechung kann abgesehen werden, wenn dadurch erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu erwarten sind oder der Betroffene offensichtlich nicht in der Lage ist den Inhalt zu verstehen. Dies wäre im Jahresbericht z.B. mit dem Krankheitsbild zu begründen.
    
==Mustervorlagen für die [[Berichterstattung]]==
 
==Mustervorlagen für die [[Berichterstattung]]==
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