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==Die Berichtspflicht==
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==Die jährliche [[Berichterstattung]]==
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Der Betreuer hat auf Anfrage des [[Betreuungsgericht]]es über die Führung der Betreuung zu berichten ({{Zitat de §|1839|bgb}} BGB); meist erfolgen die gerichtlichen Anfragen jährlich (zusammen mit der Aufforderung zur [[Rechnungslegung]] gem. {{Zitat de §|1840|bgb}} BGB). Hierfür haben einige Gerichte [[Formulare|Vordrucke]] entwickelt. Der Betreuer muss diese aber nicht benutzen. Er kann den Bericht auch persönlich beim Gericht (zur Niederschrift) erstatten.  
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Der Betreuer hat dem [[Betreuungsgericht]] mindestens einmal jährlich über die Führung der Betreuung in einem Jahresbericht zu berichten (§ 1863 Abs. 3 BGB). Wurde der Betreuer für den Aufgabenbereich [[Vermögenssorge]] bestellt, erfolgt i.d.R. die Einreichung der jährlichen [[Rechnungslegung]] und/oder [[Selbstverwaltungserklärung]] zusammen mit dem Jahresbericht.
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Bei [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuern]] wird meist zugleich mit Jahresbericht und [[Rechnungslegung]] die Auszahlung der [[Aufwandspauschale]] beantragt, wenn der Betreute [[Mittellosigkeit|mittellos]] ist.
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==Mustervorlagen für die [[Berichterstattung]]==
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Einige Gerichte stellen [[Formulare|Vordrucke]] zur Verfügung. Die LAG Hamburg (Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsgesetz Hamburg) empfiehlt z.B. die [[Hamburger Mustergliederung]] (weitere Vorlagen siehe Weblinks unten). Der Betreuer ist nicht an die Nutzung einer dieser Vorlagen gebunden. Er kann in Ausnahmefällen den Bericht auch persönlich beim Gericht (zur Niederschrift) erstatten.  
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Bei [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuern]] wird meist zugleich mit dem Jahresbericht und der [[Rechnungslegung]] die Auszahlung der [[Aufwandspauschale]] beantragt.
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==Verletzung der Berichtspflichten==
 
Eine einmalige Verletzung der Berichtspflichten (s.o.) rechtfertigt noch keine Entlassung des Betreuers, bei nachhaltiger Verletzung dieser Pflichten ist jedoch ein Grund für die Entlassung des Betreuers gegeben (BayObLG BtPrax 1996, 67/69 = FamRZ 1996, 509 = Rpfleger 1996, 244 = BtE 1994/95, 142 = Report BayObLG 1996, 11; BayObLG NJWE-FER 1998, 273; BayObLG NJWE-FER 2000, 180 = BtPrax 2000, 123; BayObLG NJWE-FER 2000, 11 = FamRZ 2000, 514; OLG Köln FamRZ 1999, 1169).
 
Eine einmalige Verletzung der Berichtspflichten (s.o.) rechtfertigt noch keine Entlassung des Betreuers, bei nachhaltiger Verletzung dieser Pflichten ist jedoch ein Grund für die Entlassung des Betreuers gegeben (BayObLG BtPrax 1996, 67/69 = FamRZ 1996, 509 = Rpfleger 1996, 244 = BtE 1994/95, 142 = Report BayObLG 1996, 11; BayObLG NJWE-FER 1998, 273; BayObLG NJWE-FER 2000, 180 = BtPrax 2000, 123; BayObLG NJWE-FER 2000, 11 = FamRZ 2000, 514; OLG Köln FamRZ 1999, 1169).
    
Eine [[Betreuerentlassung]] kommt z.B. dann in Betracht, wenn dieser mit der rechtlichen Beurteilung von Verträgen überfordert ist, eindeutige gerichtliche Hinweise mißversteht und nicht in der Lage ist, ein aussagekräftiges [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen: BayObLG FamRZ 2000, 514.
 
Eine [[Betreuerentlassung]] kommt z.B. dann in Betracht, wenn dieser mit der rechtlichen Beurteilung von Verträgen überfordert ist, eindeutige gerichtliche Hinweise mißversteht und nicht in der Lage ist, ein aussagekräftiges [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen: BayObLG FamRZ 2000, 514.
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==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
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'''LG Heilbronn, Beschl. v. 30.04.1993, Az.: 1b T 133/93''':
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Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung eines Amtsvormundes; Zweck der jährlichen Berichterstattung eines Vormundes an das zuständige Vormundschaftsgericht; Bericht über die persönlichen Verhältnisse eines Mündels nach § 1840 Abs. 1 BGB
      
''' BayObLG, Beschl v  25.02.2004 , 3Z BR 9/04,''' FamRZ 2004, 1323 (Ls.):
 
''' BayObLG, Beschl v  25.02.2004 , 3Z BR 9/04,''' FamRZ 2004, 1323 (Ls.):
    
Anforderungen an die Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung; Pflicht zur Erschöpfung sämlicher möglicher Aufsichtsmaßnahmen bis hin zur Festsetzung von Zwangsgeld; Wiederholte Verstöße gegen die Berichtspflicht wie auch gegen die Nichterstellung eines geeigneten [[Vermögensverzeichnis]]ses; Gefährdung des Wohles des Betroffenen als maßgebliches Kriterium für eine Entlassungsentscheidung
 
Anforderungen an die Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung; Pflicht zur Erschöpfung sämlicher möglicher Aufsichtsmaßnahmen bis hin zur Festsetzung von Zwangsgeld; Wiederholte Verstöße gegen die Berichtspflicht wie auch gegen die Nichterstellung eines geeigneten [[Vermögensverzeichnis]]ses; Gefährdung des Wohles des Betroffenen als maßgebliches Kriterium für eine Entlassungsentscheidung
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'''LG Hannover, Beschl. vom 13.3.2014, 12 T 14/14,''' NZFam 2014, 561:
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Die Befreiung des Betreuers von der jährlichen [[Rechnungslegung]] greift auch auf die Berichterstattung nach §§ 1839, 1840 BGB durch.
      
'''[http://www.betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/LGHHBericht.pdf LG Hamburg Beschl v 1.2.2016], 309 T 270/15''':
 
'''[http://www.betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/LGHHBericht.pdf LG Hamburg Beschl v 1.2.2016], 309 T 270/15''':
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'''LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2022, 301 T 114/22'''
 
'''LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2022, 301 T 114/22'''
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Zur Aufhebung einer Zwangsgeldandrohung und zum Umfang des Berichts über die persönlichen Verhältnisse einer demenzkranken Heimbewohnerin nach §§ § 1908i Abs. 1, 1840 Abs. 1 BGB, wenn der Betreuer aufgrund vonKontaktbeschränkungen wegen der sog. Corona-Pandemie seine Betreute nicht besuchen und sich keinen Eindruck von den persönlichen Verhältnissen machen konnte.
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Zur Aufhebung einer Zwangsgeldandrohung und zum Umfang des Berichts über die persönlichen Verhältnisse einer demenzkranken Heimbewohnerin nach §§ § 1908i Abs. 1, 1840 Abs. 1 BGB, wenn der Betreuer aufgrund von Kontaktbeschränkungen wegen der sog. Corona-Pandemie seine Betreute nicht besuchen und sich keinen Eindruck von den persönlichen Verhältnissen machen konnte.
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==Siehe auch==
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[[Vermögensverzeichnis]], [[Rechnungslegung]], [[Aufsicht über den Betreuer]], [[Betreuungsplan]]
      
==Literatur==
 
==Literatur==
   
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/formulare-fuer-betreuer/ Bittler u.a.: Formulare für Betreuer]
 
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/formulare-fuer-betreuer/ Bittler u.a.: Formulare für Betreuer]
 
*Bienwald: Eine vergessene Regelung zur Eignung einer Person als rechtlicher Betreuer; Rechtspfleger-Stud 2016, 93
 
*Bienwald: Eine vergessene Regelung zur Eignung einer Person als rechtlicher Betreuer; Rechtspfleger-Stud 2016, 93
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*[https://www.justiz.nrw/BS/formulare/betreuung/zwischentext_formulare/bs25.pdf Vordruck Jahresbericht (NRW, PDF)]
 
*[https://www.justiz.nrw/BS/formulare/betreuung/zwischentext_formulare/bs25.pdf Vordruck Jahresbericht (NRW, PDF)]
 
*[https://justizportal.niedersachsen.de/download/191364/BT_230_-_Schlussbericht_Betreuung_-_barrierefrei.pdf Vordruck Schlussbericht (Niedersachsen, PDF)]
 
*[https://justizportal.niedersachsen.de/download/191364/BT_230_-_Schlussbericht_Betreuung_-_barrierefrei.pdf Vordruck Schlussbericht (Niedersachsen, PDF)]
*[https://www.hamburg.de/contentblob/524222/72569d2bbc912f8a3f55e5fee57a1742/data/musterbericht.pdf Hamburger Empfehlungen zur Gestaltung von Betreuerberichten (PDF)]
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*[https://www.hamburg.de/contentblob/524222/72569d2bbc912f8a3f55e5fee57a1742/data/musterbericht.pdf Hamburger Empfehlungen zur Gestaltung von Betreuerberichten (PDF)] '''Achtung: Alte Fassung!'''
       
[[Kategorie:Berichterstattung]]
 
[[Kategorie:Berichterstattung]]
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