[[Betreuungsverfügung]]en (keine Vorsorgevollmachten) können in einigen Bundesländern (z. Zt. [[Hessen]], [[Niedersachsen]], [[Saarland]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Thüringen]]) bei den Betreuungsgerichten hinterlegt werden. In [[Bremen]] und Sachsen-Anhalt ist auch die Hinterlegung von Vollmachten (mit und ohne Betreuungsverfügungen) möglich. In [[Bayern]] ist eine früher mögliche Hinterlegung bei den Gerichten wieder abgeschafft worden. | [[Betreuungsverfügung]]en (keine Vorsorgevollmachten) können in einigen Bundesländern (z. Zt. [[Hessen]], [[Niedersachsen]], [[Saarland]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Thüringen]]) bei den Betreuungsgerichten hinterlegt werden. In [[Bremen]] und Sachsen-Anhalt ist auch die Hinterlegung von Vollmachten (mit und ohne Betreuungsverfügungen) möglich. In [[Bayern]] ist eine früher mögliche Hinterlegung bei den Gerichten wieder abgeschafft worden. |