Der Geschäftswert für Betreuungsverfahren beträgt 5.000 €, da Betreuungsverfahren auch dann nicht vermögensrechtliche Angelegenheiten im Sinne des §§ 36 Abs. 2 GNotKG sind, wenn die Betreuung (auch) mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge angeordnet wurde. | Der Geschäftswert für Betreuungsverfahren beträgt 5.000 €, da Betreuungsverfahren auch dann nicht vermögensrechtliche Angelegenheiten im Sinne des §§ 36 Abs. 2 GNotKG sind, wenn die Betreuung (auch) mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge angeordnet wurde. |