Institutionen wie Banken, Versicherungen, Erbringern von Geldleistungen wie Rentenversicherungen, Behörden und Arbeitgebern sind im Rahmen des Aufgabenbereichs der Vermögenssorge dem Betreuer gegenüber hingegen zur Auskunftserteilung verpflichtet. Der Betreuer kann auch eine allgemeine Anfrage bei diesen Institutionen stellen, wenn ihm überhaupt keine Angaben vorliegen. | Institutionen wie Banken, Versicherungen, Erbringern von Geldleistungen wie Rentenversicherungen, Behörden und Arbeitgebern sind im Rahmen des Aufgabenbereichs der Vermögenssorge dem Betreuer gegenüber hingegen zur Auskunftserteilung verpflichtet. Der Betreuer kann auch eine allgemeine Anfrage bei diesen Institutionen stellen, wenn ihm überhaupt keine Angaben vorliegen. |