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===Anfragen bei Dritten===
 
===Anfragen bei Dritten===
 
Institutionen wie Banken, Versicherungen, Erbringern von Geldleistungen wie Rentenversicherungen, Behörden und Arbeitgebern sind im Rahmen des Aufgabenbereichs der Vermögenssorge dem Betreuer gegenüber hingegen zur Auskunftserteilung verpflichtet. Der Betreuer kann auch eine allgemeine Anfrage bei diesen Institutionen stellen, wenn ihm überhaupt keine Angaben vorliegen.  
 
Institutionen wie Banken, Versicherungen, Erbringern von Geldleistungen wie Rentenversicherungen, Behörden und Arbeitgebern sind im Rahmen des Aufgabenbereichs der Vermögenssorge dem Betreuer gegenüber hingegen zur Auskunftserteilung verpflichtet. Der Betreuer kann auch eine allgemeine Anfrage bei diesen Institutionen stellen, wenn ihm überhaupt keine Angaben vorliegen.  
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Angehörige sind dem Betreuer nicht zur Auskunft verpflichtet, es sei denn, es besteht eine Rechtsbeziehung, z.B. eine Unterhaltspflicht. Sollte der Betreuer Angehörige oder andere Personen in seine Ermittlungen einbeziehen, hat er zunächst das Einverständnis des Betreuten einzuholen und die allgemeinen Datenschutzbestimmungen zu beachten.
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Angehörige sind dem Betreuer nicht zur Auskunft verpflichtet, es sei denn, es besteht eine Rechtsbeziehung, z.B. eine Unterhaltspflicht.  
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Sollte der Betreuer Angehörige oder andere Personen in seine Ermittlungen einbeziehen, hat er zunächst das Einverständnis des Betreuten einzuholen und die allgemeinen Datenschutzbestimmungen zu beachten.
    
===Schätzung von Vermögenswerten===
 
===Schätzung von Vermögenswerten===
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