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==Aufgaben==
 
Das '''Betreuungsgericht''' ist zuständig für [[Betreuungsverfahren]] (§ 271 FamFG), die [[Unterbringung]] von Volljährigen nach dem Betreuungsrecht und dem jeweiligen Landesgesetz über die Unterbringung von [[wikipedia:de:psychische Störung|psychisch Kranken]] ([[wikipedia:de:PsychKG|PsychKG]]) (§312 FamFG) sowie für sog. betreuungsrechtliche Zuweisungssachen, dass sind z.B. Pflegschaften für Erwachsene (§ 340 FamFG) . Bis zum 31.8.2009 war das [[Vormundschaftsgericht]] zuständig. Zum 01.09.2009 wurden durch Einführung des [[FamFG]] gesonderte Betreuungsgerichte gegründet.
 
Das '''Betreuungsgericht''' ist zuständig für [[Betreuungsverfahren]] (§ 271 FamFG), die [[Unterbringung]] von Volljährigen nach dem Betreuungsrecht und dem jeweiligen Landesgesetz über die Unterbringung von [[wikipedia:de:psychische Störung|psychisch Kranken]] ([[wikipedia:de:PsychKG|PsychKG]]) (§312 FamFG) sowie für sog. betreuungsrechtliche Zuweisungssachen, dass sind z.B. Pflegschaften für Erwachsene (§ 340 FamFG) . Bis zum 31.8.2009 war das [[Vormundschaftsgericht]] zuständig. Zum 01.09.2009 wurden durch Einführung des [[FamFG]] gesonderte Betreuungsgerichte gegründet.
    
Das Betreuungsgericht entscheidet über die [[Betreuungsvoraussetzung|Einrichtung]], den [[Aufgabenkreis|Umfang]] und die [[Betreuungsaufhebung|Aufhebung einer Betreuung]] und eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es sowie über die Auswahl und [[Betreuerbestellung|Bestellung des Betreuers]]. Während einer Betreuung sind zahlreiche [[gesetzliche Vertretung|Rechtshandlungen]] des Betreuers durch das Gericht zu [[Genehmigungspflichten|genehmigen]]. Das Gericht [[Beratung|berät]] und [[Aufsicht|beaufsichtigt]] den Betreuer.
 
Das Betreuungsgericht entscheidet über die [[Betreuungsvoraussetzung|Einrichtung]], den [[Aufgabenkreis|Umfang]] und die [[Betreuungsaufhebung|Aufhebung einer Betreuung]] und eines [[Einwilligungsvorbehalt]]es sowie über die Auswahl und [[Betreuerbestellung|Bestellung des Betreuers]]. Während einer Betreuung sind zahlreiche [[gesetzliche Vertretung|Rechtshandlungen]] des Betreuers durch das Gericht zu [[Genehmigungspflichten|genehmigen]]. Das Gericht [[Beratung|berät]] und [[Aufsicht|beaufsichtigt]] den Betreuer.
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==Gerichtspersonen==
 
Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung eines [[wikipedia:de:Amtsgericht|Amtsgericht]]s (§§ 23a und 23c GVG). Es entscheiden [[wikipedia:de:Richter|Richter]] (als Einzelrichter) oder [[wikipedia:de:Rechtspfleger|Rechtspfleger]].  
 
Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung eines [[wikipedia:de:Amtsgericht|Amtsgericht]]s (§§ 23a und 23c GVG). Es entscheiden [[wikipedia:de:Richter|Richter]] (als Einzelrichter) oder [[wikipedia:de:Rechtspfleger|Rechtspfleger]].  
  
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