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Beglaubigung durch Betreuungsbehörde
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Version vom 30. Januar 2023, 14:32 Uhr
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14:32, 30. Jan. 2023
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'''OLG Köln Beschl. v. 30.8.2022 – 2 Wx 173/22''' (m. Anm. Schwab, FamRZ 2023, 230)
'''OLG Köln Beschl. v. 30.8.2022 – 2 Wx 173/22''' (m. Anm. Schwab, FamRZ 2023, 230)
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#Eine von der Betreuungsbehörde beglaubigte Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung genügt den
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#Eine von der Betreuungsbehörde beglaubigte Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung genügt den Anforderungen des § 29 GBO.
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Anforderungen des § 29 GBO.
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#Das Grundbuchamt ist nicht befugt, die örtliche Zuständigkeit der Betreuungsbehörde für eine vorgenommene Unterschriftsbeglaubigung zu prüfen.
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#Das Grundbuchamt ist nicht befugt, die örtliche Zuständigkeit der
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Betreuungsbehörde für eine vorgenommene Unterschriftsbeglaubigung
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zu prüfen.
==Weblinks==
==Weblinks==
Hdeinert
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Bürokraten
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Oberflächenadministratoren
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